Taxi Kühn

Krankentransport

Der bei weitem häufigste Grund für Krankentransporte ist die Einschränkung bzw. der Verlust der Gehfähigkeit und damit der Mobilität. Sollten Sie davon betroffen sein, sind Sie bei uns richtig!

Die Abrechnung erfolgt, ohne Mühe für Sie, direkt mit dem entsprechenden Kostenträger. Dazu benötigen wir lediglich die „Ärztliche Verordnung“ oder bei ambulanten Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen, eine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse. Für Fahrten zu stationären Behandlungen, Einweisung oder Entlassung bei Krankenhausaufenthalten, von mehr als einem Tag, benötigen wir nur die ärztliche Verordnung.

Für Fahrten zur Dialyse wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir setzen uns mit Ihrem Dialysezentrum in Verbindung und erbitten direkt die notwendige ärztliche Verordnung und kümmern uns persönlich um die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse!

Für Ihre Fahrten zur ambulanten Strahlen- u. Chemotherapie setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Wir kümmern uns für Sie persönlich um die ärztliche Verordnung sowie die Genehmigung u. Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse!

Wir befördern Sie mit Ihrem Rollstuhl oder einem unserer Rollstühle, mit unseren speziell ausgestatteten Fahrzeugen mit Rollstuhlarretierung, Rollstuhlrampe oder hydraulischer Rollstuhlhebebühne. Auch mit unserem Treppensteigegerät „Scala-Mobil“ (Personen bis 180 kg) ist ein problemloses und sicheres Bewältigen mehrerer Treppenstufen und Etagen gewärleistet.

Sind Sie aus gesundheitlichen Gründen kurzzeitig oder langfristig nicht mehr in der Lage selbstständig zu gehen, nutzen Sie eines unserer Spezialfahrzeuge mit einer Trageliege auf Rollen oder mit Tragestuhl. Diese hochwertig und funktionell ausgestatteten Fahrzeuge sind stets mit zwei speziell geschulten Fahrern besetzt, die sich individuell auf Ihre Person und Ihre Bedürfnisse einstellen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über einen Krankenbeförderungsschein (auch für ambulante Behandlungen mit „Merkzeichen“).

Wir fahren Sie zum Arzt, zur Physiotherapie oder zur ambulanten OP.

Die Abrechnung erfolgt, ohne Mühe für Sie, direkt mit dem entsprechenden Kostenträger. Dazu benötigen wir lediglich die „Ärztliche Verordnung“ oder bei ambulanten Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen, eine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse. Für Fahrten zu stationären Behandlungen, Einweisung oder Entlassung bei Krankenhausaufenthalten, von mehr als einem Tag, benötigen wir nur die ärztliche Verordnung.

Wir fahren Sie zum Arzt, zur Physiotherapie oder zur ambulanten OP.

Die Abrechnung erfolgt, ohne Mühe für Sie, direkt mit dem entsprechenden Kostenträger. Dazu benötigen wir lediglich die „Ärztliche Verordnung“ oder bei ambulanten Behandlungen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen, eine Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse. Für Fahrten zu stationären Behandlungen, Einweisung oder Entlassung bei Krankenhausaufenthalten, von mehr als einem Tag, benötigen wir nur die ärztliche Verordnung.